6. Ausblick
Daß die weltweit vorherrschende ökologische und
soziale Krise einen dringenden Handlungsbedarf erfordert, um den Postulaten
der intragenerationellen und intergenerativen Gerechtigkeit zu entsprechen,
kann ernsthaft nicht bestritten werden.
Aus philosophischer
Sicht stellt sich zunächst die Frage, welche ethischen Konzeptionen
dazu beitragen können, die angesprochenen Probleme stärker in das Bewußtsein
zu rücken, um den Ansprüchen einer nachhaltigen Entwicklung gerecht
zu werden.
Eine Reihe
normativer Postulate innerhalb der Debatte befinden sich auf der Ebene
der Idealnormen, die als Leitbilder eine wichtige Funktion besitzen,
jedoch in der Praxis die Akteure überfordern können. Die zentrale Aufgabe
besteht nunmehr darin, Handlungsspielräume zu eröffnen, um den "Spagat"
zwischen idealen Normen einerseits und praktischem Handeln bzw. Unterlassen
andererseits zu ermöglichen.
Ein meines Erachtens nach erfolgversprechender
Weg besteht in einer Kombination aus einem diskurs- und verantwortungsethischem
Ansatz. Auch innerhalb der Nachhaltigkeitsdebatte wird die Forderung
laut, den Betroffenen der ökologischen und sozialen Krise eine stärkere
Partizipation an den für sie relevanten Entscheidungen einzuräumen.
Da schon aus logischen Gründen nicht alle betroffenen Individuen am
Prozeß der Willensbildung teilnehmen können, zu denen auch unmündige
und zukünftige gezählt werden, müssen deren Interessen advokatorisch
vertreten werden.
Ein Defizit
des diskursethischen Modells liegt in seiner inhaltlichen Umbestimmtheit,
da nur das Verfahren für die Entscheidungsfindung inhaltlicher Konzeptionen
zugrundegelegt wird. Konkrete Ziele bleiben zunächst offen und sollen
allein durch die Diskursteilnehmer festgelegt werden. Damit die am praktischen
Diskurs teilnehmenden Individuen nicht zu moralisch fragwürdigen egoistischen
Entscheidungen gelangen, scheint mir bei strittigen Entscheidungsfragen
eine Orientierung am Gedankenexperiment von Rawls (Schleier des Nichtwissens)
hilfreich zu sein, um egoistische Motive auszuschließen.
Diskursverfahren bewegen sich auf einer formalen
Ebene, während der verantwortungsethische Ansatz verstärkt die praktischen
Verhältnisse und konkreten Problemlagen anspricht. Die Ausrichtung einer
Ethik der Verantwortung liegt in ihrem Postulat, die Verantwortungsbereiche
einer intragenerationellen und intergenerativen Gerechtigkeit abzustecken,
wodurch Nachhaltigkeitspostulate wie Ressourcenschonung, Verteilungsgerechtigkeit
und Naturerhalt bereits impliziert sind.
Weiterhin stellt sich die Frage, welche Ansätze
innerhalb der ökologischen Ethik nicht nur moralisch stark sind, sondern
auch eine Orientierungshilfe für die Praxis bieten können. Wie bereits
im Text aufgeführt wurde, stehe ich biozentrischen und holistischen
Positionen skeptisch gegenüber, da sie die Akteure m.E. überfordern
und keine adäquate Entscheidungshilfe bei praktischen Konfliktlagen
bieten können.
Selbstverständlich sollte ein möglichst umfassender
Ressourcen- und Artenerhalt angestrebt werden. Natürlich sollten die
Eingriffe des Menschen in den Naturhaushalt möglichst sparsam, risikoaversiv
und umweltverträglich erfolgen. Auf eine Substituierbarkeit von Ressourcen
sollte ebenso geachtet werden wie auf die Befolgung des Verursacherprinzipes.
Dennoch
müssen bei Entscheidungen in der modernen Industriegesellschaft neben
der Schonung der natürlichen Umwelt auch Interessenlagen in Hinblick
auf eine wirtschaftliche Prosperität und Konkurrenzfähigkeit, dem Erhalt
und der Schaffung von Arbeitsplätzen sowie Konsumbedürfnisse berücksichtigt
werden, die nicht zwingend mit den Zielen der Nachhaltigkeit in Einklang
stehen müssen. Die Verfolgung an der Maxime einer größtmöglichen Erhaltung
von Umweltgütern ist zwar als Leitprinzip hilfreich, jedoch in der Praxis
nicht immer durchsetzbar. Die Erhaltung einer Pflanzenart kann u.a.
mit anderen gut begründeteten Bedürfnissen konkurrieren, die deren Ausrottung
rechtfertigen können.
In diesem
Zusammenhang ist auch die Forderung nach einer "strong sustainability"
wirklichkeitsfremd, vielleicht sogar kontraproduktiv. Da hier ein sinkender
Anpassungsprozeß einer nachhaltigen Entwicklung grundsätzlich untersagt
ist, scheint mir die Konzeption der "weak sustainability"
eine tragfähigere Konzeption darzustellen, da dort die langfristigen
ökologisch verträglichen Ergebnisse entscheidend sind. Eine vorübergehend
schlechtere Umweltqualität ist m.E. gerechtfertigt, wenn das Ergebnis
langfristig dieses Defizit ausgleicht.
In Bezug auf die Interessen zukünftiger Generationen
möchte ich der These von Ott zustimmen, daß auch unsere Nachkommen in
einer Welt mit einem möglicht reichen und unbelasteten Ressourcen- und
Artenvorkommen leben wollen, um die Befriedigung ihrer Bedürfnisse nach
Nahrung und Gesundheit befriedigen zu können. Dennoch sind sparsame,
risikoaversible menschliche Eingriffe in den Naturhaushalt gerechtfertigt,
um die Bedürfnisse der bereits existierenden Generationen zu befriedigen.
Dabei ist jedoch eine gerechtere Verteilung des Wohlstandes gerade gegenüber
den Ländern der Dritten Welt geboten. Diese Bemühungen sind jedoch von
vornherein zum Scheitern verurteilt, sofern nicht unverzüglich Maßnahmen
zur Bevölkerungsbegrenzung in den Entwicklungsländern ergriffen werden.
Weiterhin
sind massive internationale und regionale Anstrengungen erforderlich,
um die ökologische und soziale Krise einzudämmen. Zunächst müssen die
im Brundtland-Bericht und auf der Konferenz von Rio de Janeiro deklarierten
Ziele und daraus resultierenden notwendigen Maßnahmen einen verbindlichen
Charakter für die Unterzeichnerstaaten aufweisen. Insofern sind Kontrollkommissionen
erforderlich, die wirtschaftliche Aktivitäten überwachen und Umweltvergehen
anprangern.
Erfolgsversprechend
scheinen mir weiterhin die Konzepte zu sein, die stärker auf die Sensibilisierung
für Umweltfragen, aber auch auf die monetäre Bewertung von Umweltgütern
setzen, um den materiellen und immateriellen Wert der natürlichen Umwelt
für den Menschen hervorzuheben.
Auf staatlicher
Ebene sind steuerliche Anreize für Unternehmen, die aktiven Umweltschutz
betreiben ebenso unverzichtbar, wie massive Sanktionen für Unternehmen,
die die Umwelt unnötig belasten. Die Vermeidung von Umweltschäden sollte
dabei die vorangige Aufgabe gegenüber der Behebung von Schädigungen
einnehmen. Die aufgezeigten ökologischen "Buchhaltungs"-Instrumente
der Unternehmen liefern dabei einen Schritt in die richtige Richtung,
sofern Umweltschutzaktivitäten nicht nur als PR-Maßnahmen "verkauft"
werden, sondern substanziell tragfähige Konzepte aufweisen, die in der
Praxis umgesetzt werden.
Unternehmen,
die auf die Verfolgung ökologischer Zielkategorien setzen, können nicht
nur auf eine größere gesellschaftliche Akzeptanz bei ihren Kunden und
Mitarbeitern hoffen, sondern können auch einen ökonomischen Gewinn erzielen,
sofern staatliche Rahmenbedingungen diese Maßnahmen unterstützen.
Damit "Nachhaltigkeit"
und die mit diesem Begriff zahlreichen verwandten Bezeichnungen keine
inhaltslose Leerformel bleibt, sind akzeptier- und überprüfbare Konzepte
notwendig, die auf ethisch fundierten Handlungsprämissen aufbauen und
bei denen der Faktor der natürlichen "Umwelt" als Produktionsgröße
sowohl in die gedankliche als auch in die ökonomische Kalkulation einbezogen
wird.