4.2 Zukunftsethische
Fragen einer intergenerativen Gerechtigkeit
Innerhalb der Diskussion
um eine nachhaltige Entwicklung wird zunehmend der Anspruch laut, zukünftige
Generationen in den Verantwortungsbereich der heute existierenden mit
einzubeziehen. Solche mit einer "Sollensforderung" verbundenen
moralischen Normen beziehen sich, im Gegensatz zu moralischen Werturteilen,
grundsätzlich auf Zukünftiges.[166]
Das
Konzept der Nachhaltigkeit soll auch Partei für die Nachzügler ("late
comer") und Benachteiligten der Gegenwart sowie der Nachkommen
einnehmen.[167]
Hierzu Pearce u.a.:
"It
may not too be unfair to suggest, that previous models of the development
process have tended to assume that the 'future will look after itself',
whereas the sustainable development approach acknowledges that the
ability of the future to do this can be seriously impaired by actions
taken now."[168]
Daher sollen die
natürlichen Lebensgrundlagen von den jetzt existierenden nur in dem
Maß in Anspruch genommen werden, daß ihre dauerhafte Nutzung durch folgende
Generationen nicht über die Regenerationsfähigkeit hinaus beeinträchtigt
wird.[169]
Huetin
vertritt die Auffassung, daß für die Einlösung dieser Forderung der
Erhalt der Naturreserven unverzichtbar ist. Dies ist nur dann möglich,
"[...]
when the possible or functions of the environment (water,soil, air,
species, raw materials) are preserved for future generations."[170]
Gefordert wird eine
"begrenzende Ethik der Bewahrung" für zukünftige Generationen,
die die Funktionen der natürlichen Umwelt aufrecht erhält und nicht
die Substanz des Naturvermögens angreift.[171]
Die intergenerative Frage wird innerhalb
der philosophischen Ethik seit langem diskutiert. Kavka greift in seinem
Aufsatz "The Futury Problem" einige Thesen von Locke auf,
der davon ausgegangen ist, daß die Aneignung von Land nur dann moralisch
zu rechtfertigen ist, wenn der Umgang mit diesem Kapital sorgfältig
erfolgt und den Nachkommen ein qualitativ gleichwertiges Stück Land
zur Verfügung gestellt wird, wie das, das von den Vorfahren weitergegeben
worden ist. Analog zu diesem Postulat des "Lockeschen Standard"
überträgt Kavka diese Forderung auf die Verteilung von Ressourcen. Unter
der Prämisse, daß Gegenwärtige und Zukünftige gleichgestellt sein sollten,
vertritt er die Auffassung, daß der Verbrauch von Ressourcen nur dann
gerechtfertigt ist, wenn der Mensch
"1.
[...] does not waste them (i.e. uses them to satisfy human interests)
and
2. leaves "enaugh and as good" for future generations."[172]
Insofern vertritt Kavka genau eine Forderung einer
nachhaltigen Entwicklung, bei der davon ausgegangen wird, daß kommende
Generationen nicht schlechter gestellt werden dürfen als breits existierende.
Birnbacher
geht einen Schritt weiter, indem er eine Maxime aufstellt, die als ein
Plädoyer für nachhaltiges Handeln interpretiert werden kann:
"Jeder
sollte so handeln, daß die zukünftigen Mitglieder der Gruppe[n],
als derer in der Gegenwart lebender Angehöriger er sich fühlt, in
einer Welt leben können, die nicht ärmer, sondern reicher an materiellen
und ideellen, natürlichen und kulturellen Ressourcen ist, als die
Welt, in der er selbst lebt."[173]
Die aufgeführten
zukunftsethischen intergenerativen Postulate orientieren sich ebenso
wie intragenerative Ansprüche am Grundverständnis der Gerechtigkeit.
Das Prinzip der Gerechtigkeit wird hierbei als eine soziale Tugend verstanden,
um soziale Interessenskonflikte zu schlichten; wobei "Gerechtigkeitsregeln"
dazu führen sollen, soziale Kooperation zu ermöglichen und zu stabilisieren.[174]
Einer
der bekanntesten Vertreter einer "Gerechtigkeitsethik" ist
John Rawls. Für ihn stellt die Gerechtigkeit eine Tugend dar, die für
alle gesellschaftlich relevanten Kräfte eine Orientierung bieten sollte.
Bei Interessenskonflikten besteht die Aufgabe der Gesellschaft darin,
die Verteilung von Rechten, Pflichten und Gütern gerecht aufzuteilen.
Ein Kernelement seiner "Theorie der Gerechtigkeit" besteht
in der Modellvorstellung eines gesellschaftlichen "Urzustandes".
Bei diesem Gedankenexperiment kennt kein Gesellschaftsmitglied seine
Rasse, Klasse, Charakter, Fähigkeiten und gesellschaftliche Stellung.
Die Prinzipien, die diese Gesellschaftsform anstreben würde, bezeichnet
er als "Theorie der Gerechtigkeit als Fairneß", da jedes Mitglied
sich hinter einem "Schleier des Nichtwissens" befindet und
somit die eigenen egoistischen Motive nicht kennt. In diesem Modell
geht Rawls weiterhin davon aus, daß alle Gesellschaftsmitglieder die
gleichen Rechte haben, sich am argumentativen Prozeß der Entscheidungsfindung
zu beteiligen. Im "Urzustand" getroffene Entscheidungen sind
reversibel und können neuen Gegebenheiten angepaßt werden. Ein wesentlicher
Gehalt der Rawlsen Theorie liegt in dem Grundsatz der Verteilungsgerechtigkeit.
"Alle
sozialen Werte - Freiheit, Chancen, Einkommen, Vermögen und die
sozialen Grundlagen der Selbstachtung sind gleichmäßig zu verteilen,
sofern nicht eine ungleiche Verteilung jedermann zum Vorteil gereicht."[175]
Zudem sollen diejenigen, die am schlechtesten gestellt
sind, den größtmöglichen Vorteil an Einkommen und Vermögen erzielen.
Die Gerechtigkeitsprinzipien müssen allgemein und universell anwendbar
sein, öffentliche Ansprüche regeln und als letzte Berufungsinstanzen
bei konfligierenden Ansprüchen gelten.
Rawls
schlägt Ausgleichsregelungen in Form eines "Spargrundsatzes"
vor, um der Forderung einer intergenerativen Gerechtigkeit näher zu
kommen:
"Wenn
alle Generationen (außer vielleicht den früheren) Gewinn haben sollen,
müssen sich die Beteiligten offenbar auf einen Spargrundsatz einigen,
der dafür sorgt, daß jede Generation ihren gerechten Teil von ihren
Vorfahren empfängt und ihrerseits die gerechten Ansprüche ihrer
Nachfahren erfüllt."[176]
In
Bezug auf unsere Nachkommen sind jedoch eine Reihe offener Fragen zu
klären. Zum einen verfügen wir heute nicht über die Kenntnis, welche
konkreten Ansprüche und Präferenzen zukünftige Generationen haben werden.[177]
Weiterhin besitzen wir keine Vorstellung über die Lebensumstände und
technischen Möglichkeiten unserer Nachkommen, mit denen sie etwa ökologische
Schäden beheben könnten.[178]
Offen ist außerdem, wie weit der Verantwortungsbereich der heutigen
Generationen reicht? So fordert Henning, daß die Erfüllung aller Funktionen
eines ökologischen Systems "potentiell unendlich" zu erhalten
ist.[179]
Feinberg
vertritt die Auffassung, daß die Erhaltung der Umwelt eine moralische
Forderung gegenüber Zukünftigen "um ihrer selbst willen" darstellt.[180]
Er meint, daß die Tatsache, daß Zukünftige mit Sicherheit Interessen
haben, dazu motivieren sollte, diese Interessen zu schützen.[181]
Doch wie sollen wir Interessen schützen, die wir inhaltlich nicht bestimmen
können? Ott merkt in diesem Zusammenhang an, daß zukünftige Generationen
mit Sicherheit spezifische Bedürfnisse haben werden, die unabhängig
von religiösen, politischen und regionalen Einflüssen vorherschen. Dazu
rechnet der Autor einige Grundbedürfnisse in Form einer intakten Umwelt,
gesunder Luft, unbelastetem Boden und einem ausreichenden Kontingent
an Nahrung.[182]
Auf die Nachhaltigkeitsdebatte zurückkommend
stehen in Hinblick auf intergenerative Fragen eine Reihe normativer
Ansprüche im Raum, die auch im Brundtland-Bericht zum Ausdruck kommen.
Der SPD-Politiker Hauff, der als deutsches Mitglied bei der Weltkommission
für Umwelt und Entwicklung vertreten war, versteht dort unter einer
dauerhaften Entwicklung:
"
[...] eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generationen
entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden,
ihre eigenen Bedürfnisse und ihren Lebensstil zu wählen. Die Forderung,
diese Entwicklung 'dauerhaft' zu gestalten, gilt für alle Länder
und Menschen. Die Möglichkeit kommender Generationen, ihre eigenen
Bedürfnisse zu befriedigen, ist durch Umweltzerstörung ebenso gefährdet
wie durch Umweltvernichtung und durch Unterentwicklung in der Dritten
Welt."[183]
An anderer Stelle heißt es:
"Mögen
die Bilanzen unserer Generationen noch Gewinne aufweisen - unseren
Kindern werden wir die Verluste hinterlassen. Ohne Absicht und Aussicht
auf Rückzahlung borgen wir heute von zukünftigen Generationen unser
'Umweltkapital'. Unsere Nachfahren mögen uns ob unseres verschwenderischen
Vorgehens verfluchen- unsere Schulden werden sie nicht mehr eintreiben
können. Unser Verhalten ist bestimmt von dem Bewußtsein, das uns
keiner zur Rechnenschaft ziehen kann. Künftige Generationen haben
heute kein Wahlrecht, sie verfügen über keinerlei politsche oder
finanzielle Macht und sich uns daher ohnmächtig ausgeliefert."[184]
Brown-Weiss geht grundsätzlich davon
aus, daß es kein moralisch-fundiertes Argument gibt, warum eine Generation
gegenüber einer anderen bevorzugt werden sollte. Naturvermögen sollte
daher treuhänderisch verwaltet werden. Generationsübergreifende Gerechtigkeit
beruht der Autorin zufolge auf drei Prinzipien:
A) Erhalt des Möglichen.
Damit wird jede Generation in die Pflicht
genommen, natürliche und kulturelle Ressourcen in dem Umfang zu wahren,
daß nachfolgende Generationen ihre Bedürfnisse im Vergleich zu den jetzt
existierenden adäquat befriedigen können.
Brown-Weiss
fordert keine Erhaltung "um jeden Preis", sondern präferiert
Möglichkeiten der Substituierbarkeit für verlorengegangene Güter. Daly
nennt als exemplarische Maßnahmen die Neupfanzung von Bäumen für Holz-Alkohol,
um Ölförderungen zu kompensieren.[185]
Weiterhin
stellt sich die Frage, ob eine ausgestorbene Tier- oder Pflanzenart
überhaupt substituiert werden kann. Minsch stellt daher die Norm auf,
daß der Ersatz ökologischer Funktionen durch technische Problemlösungen
nicht die Regel sondern nur die Ausnahme sein sollte.[186]
B) Bewahrung der Qualität.
Brown-Weiss fordert ebenso wie Kavka,
daß jede Generation die Erde in dem gleichen qualitativen Zustand hinterlassen
muß, in dem sie sie vorgefunden hat.
Es stellt
sich die Frage, was unter "Qualität" verstanden werden soll.
Ist damit ausschließlich der Zugang zu Ressourcen gemeint oder werden
auch ästhetische Kategorien einbezogen?
C) Erhalt der Verfügbarkeit.
Jede Generation hinterläßt,
so eine weitere Forderung der Autorin, den Nachkommen das "gleiche
Recht auf Zugang zur Hinterlassenschaft". Als Maßstab werden die
Güter vorausgesetzt, die von den Vorfahren an die existierenden Generation
übertragen wurde.[187]
Eine
strenge Interpretation dieser Regel könnte jedoch m.E. dazu führen,
daß menschliche Eingriffe in den Naturhaushalt grundsätzlich untersagt
bleiben müssen, da jede Nutzung eine Veränderung impliziert, die die
Möglichkeiten des "gleichen Zugangs" einschränken könnte.
Ähnliche
Probeme sind im Zusammenhang mit der Frage nach einem Safe Minimum Standard
(SMS) diskutiert worden. Dort wird die Forderung vertreten, daß keine
Spezies völlig ausgelöscht werden darf.
"Alle
ökonomischen Aktivitäten sollen sich solchen Grenzen bewegen, daß
die ökologische Substanz der Biosphäre - ihr Artenreichtum, ihre
Selbstregulierungsfähigkeit usw. - nicht angetastet, sondern unabhängig
von den Umständen des Einzelfalls respektiert wird."[188]
Wie dieses Prinzip in der Praxis realisiert werden
soll, bleibt offen. Gesetzt den Fall, eine bestimmte Region würde als
Anbaugebiet zur Produktion von Nahrungsmitteln genutzt. Dieser Eingriff
würde dazu führen, daß eine seltene Pfanzenart ausstirbt. Ohne die landwirtschaftliche
Nutzung dieser Region würden jedoch die Bewohner unter Armut und Hunger
leiden. Sollte dennoch die Forderung nach dem Artenerhalt aufrecht erhalten
werden?
Die
Erhaltung des SMS soll zukünftigen Generationen grundsätzlich die Optionen
offenlassen, die Gestaltungsmöglichkeiten der Welt ihren Bedürfnissen
gemäß zu gestalten. Hampicke räumt an, daß dieses allgemeine Postulat
weitere Konsequenzen nicht beantworten kann. Unklar ist z.B., auf welchem
Anspruchsniveau sich diese Forderungen bewegen sollen. Soll der Lebensstandard
einer Industrieregion oder eines Entwicklungslandes als Maßstab gelten?[189]
Im folgenden Kapitel stehen praktische
Anwendungsfelder im Vordergrund, die nachhaltige Strategien und Handlungsfelder
dokumentieren.
166 vgl.
Birnbacher 1988, S. 93
167 vgl.
Harborth 1991, S. 12
168 Pearce/Barbier/Markandya
1990, S. 19
169 vgl.
Steger 1988, S. 33
170 Hueting,
zit. von Mayer, in: Oikos (Hg.) 1992, S. 4
171 vgl.
Grossmann 1992, S. 24
172 Kavka
1981, S. 120f
173 Birnbacher
1988, S. 218f
174 vgl.
Leist 1991, S. 346
175 Rawls
19937, S. 83
176 ebd.
S. 322
177 vgl.
Hampicke 1992, S. 311
178 vgl.
Leist 1991, S. 323ff
179 vgl.
Henning 1991, S. 41
180 vgl.
Feinberg 1980, S. 170
181 vgl.
ebd., S. 172
182 vgl.
Ott 19942, S. 118
183 Hauff
(Hg.) 1987, Vorwort, S. XV
184 ebd.,
S. 9
185 vgl.
Daly 1992, S. 3
186 vgl.
Minsch 1993, S. 27
187 vgl.
Brown-Weiss 1993, S. 32f
188 Hampicke
1991, S, 81
189 vgl.
Hampicke 1992, S. 312