4.2 Zukunftsethische Fragen einer intergenerativen Gerechtigkeit

Innerhalb der Diskussion um eine nachhaltige Entwicklung wird zunehmend der Anspruch laut, zukünftige Generationen in den Verantwortungsbereich der heute existierenden mit einzubeziehen. Solche mit einer "Sollensforderung" verbundenen moralischen Normen beziehen sich, im Gegensatz zu moralischen Werturteilen, grundsätzlich auf Zukünftiges.[166]
      Das Konzept der Nachhaltigkeit soll auch Partei für die Nachzügler ("late comer") und Benachteiligten der Gegenwart sowie der Nachkommen einnehmen.[167] Hierzu Pearce u.a.:

"It may not too be unfair to suggest, that previous models of the development process have tended to assume that the 'future will look after itself', whereas the sustainable development approach acknowledges that the ability of the future to do this can be seriously impaired by actions taken now."[168]

Daher sollen die natürlichen Lebensgrundlagen von den jetzt existierenden nur in dem Maß in Anspruch genommen werden, daß ihre dauerhafte Nutzung durch folgende Generationen nicht über die Regenerationsfähigkeit hinaus beeinträchtigt wird.[169]
      Huetin vertritt die Auffassung, daß für die Einlösung dieser Forderung der Erhalt der Naturreserven unverzichtbar ist. Dies ist nur dann möglich,

"[...] when the possible or functions of the environment (water,soil, air, species, raw materials) are preserved for future generations."[170]

Gefordert wird eine "begrenzende Ethik der Bewahrung" für zukünftige Generationen, die die Funktionen der natürlichen Umwelt aufrecht erhält und nicht die Substanz des Naturvermögens angreift.[171]

Die intergenerative Frage wird innerhalb der philosophischen Ethik seit langem diskutiert. Kavka greift in seinem Aufsatz "The Futury Problem" einige Thesen von Locke auf, der davon ausgegangen ist, daß die Aneignung von Land nur dann moralisch zu rechtfertigen ist, wenn der Umgang mit diesem Kapital sorgfältig erfolgt und den Nachkommen ein qualitativ gleichwertiges Stück Land zur Verfügung gestellt wird, wie das, das von den Vorfahren weitergegeben worden ist. Analog zu diesem Postulat des "Lockeschen Standard" überträgt Kavka diese Forderung auf die Verteilung von Ressourcen. Unter der Prämisse, daß Gegenwärtige und Zukünftige gleichgestellt sein sollten, vertritt er die Auffassung, daß der Verbrauch von Ressourcen nur dann gerechtfertigt ist, wenn der Mensch

"1. [...] does not waste them (i.e. uses them to satisfy human interests)
     and
 2. leaves "enaugh and as good" for future generations."
[172]

Insofern vertritt Kavka genau eine Forderung einer nachhaltigen Entwicklung, bei der davon ausgegangen wird, daß kommende Generationen nicht schlechter gestellt werden dürfen als breits existierende.
      Birnbacher geht einen Schritt weiter, indem er eine Maxime aufstellt, die als ein Plädoyer für nachhaltiges Handeln interpretiert werden kann:

"Jeder sollte so handeln, daß die zukünftigen Mitglieder der Gruppe[n], als derer in der Gegenwart lebender Angehöriger er sich fühlt, in einer Welt leben können, die nicht ärmer, sondern reicher an materiellen und ideellen, natürlichen und kulturellen Ressourcen ist, als die Welt, in der er selbst lebt."[173]

Die aufgeführten zukunftsethischen intergenerativen Postulate orientieren sich ebenso wie intragenerative Ansprüche am Grundverständnis der Gerechtigkeit. Das Prinzip der Gerechtigkeit wird hierbei als eine soziale Tugend verstanden, um soziale Interessenskonflikte zu schlichten; wobei "Gerechtigkeitsregeln" dazu führen sollen, soziale Kooperation zu ermöglichen und zu stabilisieren.[174]
      Einer der bekanntesten Vertreter einer "Gerechtigkeitsethik" ist John Rawls. Für ihn stellt die Gerechtigkeit eine Tugend dar, die für alle gesellschaftlich relevanten Kräfte eine Orientierung bieten sollte. Bei Interessenskonflikten besteht die Aufgabe der Gesellschaft darin, die Verteilung von Rechten, Pflichten und Gütern gerecht aufzuteilen. Ein Kernelement seiner "Theorie der Gerechtigkeit" besteht in der Modellvorstellung eines gesellschaftlichen "Urzustandes". Bei diesem Gedankenexperiment kennt kein Gesellschaftsmitglied seine Rasse, Klasse, Charakter, Fähigkeiten und gesellschaftliche Stellung. Die Prinzipien, die diese Gesellschaftsform anstreben würde, bezeichnet er als "Theorie der Gerechtigkeit als Fairneß", da jedes Mitglied sich hinter einem "Schleier des Nichtwissens" befindet und somit die eigenen egoistischen Motive nicht kennt. In diesem Modell geht Rawls weiterhin davon aus, daß alle Gesellschaftsmitglieder die gleichen Rechte haben, sich am argumentativen Prozeß der Entscheidungsfindung zu beteiligen. Im "Urzustand" getroffene Entscheidungen sind reversibel und können neuen Gegebenheiten angepaßt werden. Ein wesentlicher Gehalt der Rawlsen Theorie liegt in dem Grundsatz der Verteilungsgerechtigkeit.

"Alle sozialen Werte - Freiheit, Chancen, Einkommen, Vermögen und die sozialen Grundlagen der Selbstachtung sind gleichmäßig zu verteilen, sofern nicht eine ungleiche Verteilung jedermann zum Vorteil gereicht."[175]

Zudem sollen diejenigen, die am schlechtesten gestellt sind, den größtmöglichen Vorteil an Einkommen und Vermögen erzielen. Die Gerechtigkeitsprinzipien müssen allgemein und universell anwendbar sein, öffentliche Ansprüche regeln und als letzte Berufungsinstanzen bei konfligierenden Ansprüchen gelten.
      Rawls schlägt Ausgleichsregelungen in Form eines "Spargrundsatzes" vor, um der Forderung einer intergenerativen Gerechtigkeit näher zu kommen:

"Wenn alle Generationen (außer vielleicht den früheren) Gewinn haben sollen, müssen sich die Beteiligten offenbar auf einen Spargrundsatz einigen, der dafür sorgt, daß jede Generation ihren gerechten Teil von ihren Vorfahren empfängt und ihrerseits die gerechten Ansprüche ihrer Nachfahren erfüllt."[176]

In Bezug auf unsere Nachkommen sind jedoch eine Reihe offener Fragen zu klären. Zum einen verfügen wir heute nicht über die Kenntnis, welche konkreten Ansprüche und Präferenzen zukünftige Generationen haben werden.[177] Weiterhin besitzen wir keine Vorstellung über die Lebensumstände und technischen Möglichkeiten unserer Nachkommen, mit denen sie etwa ökologische Schäden beheben könnten.[178] Offen ist außerdem, wie weit der Verantwortungsbereich der heutigen Generationen reicht? So fordert Henning, daß die Erfüllung aller Funktionen eines ökologischen Systems "potentiell unendlich" zu erhalten ist.[179]

Feinberg vertritt die Auffassung, daß die Erhaltung der Umwelt eine moralische Forderung gegenüber Zukünftigen "um ihrer selbst willen" darstellt.[180] Er meint, daß die Tatsache, daß Zukünftige mit Sicherheit Interessen haben, dazu motivieren sollte, diese Interessen zu schützen.[181] Doch wie sollen wir Interessen schützen, die wir inhaltlich nicht bestimmen können? Ott merkt in diesem Zusammenhang an, daß zukünftige Generationen mit Sicherheit spezifische Bedürfnisse haben werden, die unabhängig von religiösen, politischen und regionalen Einflüssen vorherschen. Dazu rechnet der Autor einige Grundbedürfnisse in Form einer intakten Umwelt, gesunder Luft, unbelastetem Boden und einem ausreichenden Kontingent an Nahrung.[182]

Auf die Nachhaltigkeitsdebatte zurückkommend stehen in Hinblick auf intergenerative Fragen eine Reihe normativer Ansprüche im Raum, die auch im Brundtland-Bericht zum Ausdruck kommen. Der SPD-Politiker Hauff, der als deutsches Mitglied bei der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung vertreten war, versteht dort unter einer dauerhaften Entwicklung:

" [...] eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generationen entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse und ihren Lebensstil zu wählen. Die Forderung, diese Entwicklung 'dauerhaft' zu gestalten, gilt für alle Länder und Menschen. Die Möglichkeit kommender Generationen, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen, ist durch Umweltzerstörung ebenso gefährdet wie durch Umweltvernichtung und durch Unterentwicklung in der Dritten Welt."[183]

An anderer Stelle heißt es:

"Mögen die Bilanzen unserer Generationen noch Gewinne aufweisen - unseren Kindern werden wir die Verluste hinterlassen. Ohne Absicht und Aussicht auf Rückzahlung borgen wir heute von zukünftigen Generationen unser 'Umweltkapital'. Unsere Nachfahren mögen uns ob unseres verschwenderischen Vorgehens verfluchen- unsere Schulden werden sie nicht mehr eintreiben können. Unser Verhalten ist bestimmt von dem Bewußtsein, das uns keiner zur Rechnenschaft ziehen kann. Künftige Generationen haben heute kein Wahlrecht, sie verfügen über keinerlei politsche oder finanzielle Macht und sich uns daher ohnmächtig ausgeliefert."[184]

Brown-Weiss geht grundsätzlich davon aus, daß es kein moralisch-fundiertes Argument gibt, warum eine Generation gegenüber einer anderen bevorzugt werden sollte. Naturvermögen sollte daher treuhänderisch verwaltet werden. Generationsübergreifende Gerechtigkeit beruht der Autorin zufolge auf drei Prinzipien:

A) Erhalt des Möglichen.
Damit wird jede Generation in die Pflicht genommen, natürliche und kulturelle Ressourcen in dem Umfang zu wahren, daß nachfolgende Generationen ihre Bedürfnisse im Vergleich zu den jetzt existierenden adäquat befriedigen können.
      Brown-Weiss fordert keine Erhaltung "um jeden Preis", sondern präferiert Möglichkeiten der Substituierbarkeit für verlorengegangene Güter. Daly nennt als exemplarische Maßnahmen die Neupfanzung von Bäumen für Holz-Alkohol, um Ölförderungen zu kompensieren.[185]
      Weiterhin stellt sich die Frage, ob eine ausgestorbene Tier- oder Pflanzenart überhaupt substituiert werden kann. Minsch stellt daher die Norm auf, daß der Ersatz ökologischer Funktionen durch technische Problemlösungen nicht die Regel sondern nur die Ausnahme sein sollte.[186]

B) Bewahrung der Qualität.
Brown-Weiss fordert ebenso wie Kavka, daß jede Generation die Erde in dem gleichen qualitativen Zustand hinterlassen muß, in dem sie sie vorgefunden hat.
Es stellt sich die Frage, was unter "Qualität" verstanden werden soll. Ist damit ausschließlich der Zugang zu Ressourcen gemeint oder werden auch ästhetische Kategorien einbezogen?

C) Erhalt der Verfügbarkeit.
Jede Generation hinterläßt, so eine weitere Forderung der Autorin, den Nachkommen das "gleiche Recht auf Zugang zur Hinterlassenschaft". Als Maßstab werden die Güter vorausgesetzt, die von den Vorfahren an die existierenden Generation übertragen wurde.[187]
      Eine strenge Interpretation dieser Regel könnte jedoch m.E. dazu führen, daß menschliche Eingriffe in den Naturhaushalt grundsätzlich untersagt bleiben müssen, da jede Nutzung eine Veränderung impliziert, die die Möglichkeiten des "gleichen Zugangs" einschränken könnte.
      Ähnliche Probeme sind im Zusammenhang mit der Frage nach einem Safe Minimum Standard (SMS) diskutiert worden. Dort wird die Forderung vertreten, daß keine Spezies völlig ausgelöscht werden darf.

"Alle ökonomischen Aktivitäten sollen sich solchen Grenzen bewegen, daß die ökologische Substanz der Biosphäre - ihr Artenreichtum, ihre Selbstregulierungsfähigkeit usw. - nicht angetastet, sondern unabhängig von den Umständen des Einzelfalls respektiert wird."[188]

Wie dieses Prinzip in der Praxis realisiert werden soll, bleibt offen. Gesetzt den Fall, eine bestimmte Region würde als Anbaugebiet zur Produktion von Nahrungsmitteln genutzt. Dieser Eingriff würde dazu führen, daß eine seltene Pfanzenart ausstirbt. Ohne die landwirtschaftliche Nutzung dieser Region würden jedoch die Bewohner unter Armut und Hunger leiden. Sollte dennoch die Forderung nach dem Artenerhalt aufrecht erhalten werden?
      Die Erhaltung des SMS soll zukünftigen Generationen grundsätzlich die Optionen offenlassen, die Gestaltungsmöglichkeiten der Welt ihren Bedürfnissen gemäß zu gestalten. Hampicke räumt an, daß dieses allgemeine Postulat weitere Konsequenzen nicht beantworten kann. Unklar ist z.B., auf welchem Anspruchsniveau sich diese Forderungen bewegen sollen. Soll der Lebensstandard einer Industrieregion oder eines Entwicklungslandes als Maßstab gelten?[189]

Im folgenden Kapitel stehen praktische Anwendungsfelder im Vordergrund, die nachhaltige Strategien und Handlungsfelder dokumentieren.


166 vgl. Birnbacher 1988, S. 93
167 vgl. Harborth 1991, S. 12
168 Pearce/Barbier/Markandya 1990, S. 19
169 vgl. Steger 1988, S. 33
170 Hueting, zit. von Mayer, in: Oikos (Hg.) 1992, S. 4
171 vgl. Grossmann 1992, S. 24
172 Kavka 1981, S. 120f
173 Birnbacher 1988, S. 218f
174 vgl. Leist 1991, S. 346
175 Rawls 19937, S. 83
176 ebd. S. 322
177 vgl. Hampicke 1992, S. 311
178 vgl. Leist 1991, S. 323ff
179 vgl. Henning 1991, S. 41
180 vgl. Feinberg 1980, S. 170
181 vgl. ebd., S. 172
182 vgl. Ott 19942, S. 118
183 Hauff (Hg.) 1987, Vorwort, S. XV
184 ebd., S. 9
185 vgl. Daly 1992, S. 3
186 vgl. Minsch 1993, S. 27
187 vgl. Brown-Weiss 1993, S. 32f
188 Hampicke 1991, S, 81
189 vgl. Hampicke 1992, S. 312

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