4.1 Ökologische Ethik

In der ökologischen Ethik geht es wie in anderen moralisch relevanten Bereichen darum, Normen aufzustellen, die hier den verantwortungsvollen Umgang mit der natürlichen Umwelt betreffen. Diese philosophische Teildisziplin der angewandten Ethik soll einen Beitrag zur Bewältigung der ökologischen Krise leisten. Ihre Aufgabe besteht darin, die in der ökologischen Diskussion enthaltenen Normsetzungen, Werthaltungen und Einstellungen transparent zu machen und diskursfähig zu gestalten. Dabei kommt es darauf an,

"[....] Normen, Werte und Leitbilder des menschlichen Umgangs mit der Natur zu entwickeln und zu begründen."[156]

Innerhalb der ökologischen Ethik werden keine normativen Setzungen verbindlich vorausgesetzt. Vielmehr soll innerhalb des ethischen Diskurses ein gesellschaftlicher Wettbewerb von Normen, Werten, Leitbildern und Zukunftsentwürfen in Gang gesetzt werden. Innerhalb der ethischen Diskussion haben sich vier Ansätze herausgebildet, die den Anspruch erheben, eine adäquate-ethische Orientierungshilfe bei ökologischen Problemlagen liefern zu können.
      Das Modell der anthropozentrischen Umweltethik sieht vor, daß allein dem Menschen ein intrinsischer Eigenwert zukommt.
      Die pathozentrische Umweltethik gesteht auch empfindungsfähigen Lebewesen einen Eigenwert zu.
      Beim biozentrischen Ansatz werden Tiere und Pflanzen, unabhängig von ihrer Empfindungsfähigkeit in den Bewertungsmaßstab einbezogen.
      Vertreter der holistischen Position vertreten die Auffassung, daß auch der unbelebten Natur Werte zukommen und daher um ihrer selbst willen zu schützen ist.[157]

So ehrenwert die Motive der letzten beiden Ansätze sind, umso weniger scheinen sie mir als praktische Entscheidungshilfe geeignet zu sein. Sofern der Bereich der Rechte auf Pflanzen und unbelebte Materie ausgedehnt wird, ist es problematisch, Maßstäbe des Verantwortlichkeitsbereiches zu defininieren. Folgt man etwa der Maxime "Jeder nimmt auf alles Rücksicht" die von Meyer-Abich [158] als einem Vertreter der holistischen Position formuliert wird, bewegt man sich auf der Ebene einer "idealen" Norm, die jedoch keine Hilfestellung für die Abwägungsnotwendigkeiten in der Praxis liefert.

Auch im Brundtland-Bericht können einige Passagen als ein Plädoyer für "Eigenrechte der Natur" interpretiert werden. Dort wird die These vertreten,

"[...] daß gegebene einmalige Ökosysteme, darunter auch die ökologischen Lebenszusammenhänge von sogenannten Naturvölkern, ein eigenes Überlebensrecht haben sollen."[159]

Weber fordert die Berücksichtigung von "Eigenrechten für die Natur" als Voraussetzung einer nachhaltigen Konzeption. Wie er plädiert auch der Rechtswissenschaftler Bosselmann für einen ökologischen Rechtsstaat bzw. die Schaffung einer Rechtsgemeinschaft mit der Natur.[160] Die Autoren erhoffen sich durch die menschliche "Vormundschaft" gegenüber der Natur eine stärkere Berücksichtigung von Umweltbelangen. Auch Nil plädiert dafür, daß die Natur und "Zukünftige" in den demokratischen Entscheidungsprozeß einzubeziehen sind, da sie zur Zeit über keine Lobby verfügen.[161] Altner vertritt gar die These, daß sich durch eine entsprechende Rechtsordnung einen "völlig veränderter Kulturzustand" zugunsten der Natur ergeben könne.[162]

Das Problem dieser umfassenden Ausweitung naturrechtlicher Ansprüche liegt meiner Ansicht nach in der Tendenz zur Überforderung, denn wenn alles schütztenswert ist, gibt es keine Leitbilder und Eckpfeiler, die Eingriffe in die Natur überhaupt rechtfertigen können. Auch Ulrich kritisiert, daß "Eigenrechte der Natur" praktisch nicht durchsetzbar sind und

"[...] ins Jenseits jeder möglichen modernen Ethik und jeder Chance auf allgemeine Anerkennung in einer modernen Gesellschaft [...]"[163]

führen. Der Autor weist darauf hin, daß es bei umweltorientierten Handlungserfordernissen in der modernen Industriegesellschaft seit langem nicht mehr um den Umgang mit der unberührten Natur, sondern um das Spannungsfeld zwischen Ökologie und Ökonomie im Zusammenhang mit knappen und bedrohten Umweltgütern geht. Auch Stitzel bestreitet, daß die Orientierung an biozentrischen und holistischen Positionen konsensfähig und praktikabel ist. Er vertritt eine weitreichende Antropozentrik, die global ausgerichtet ist und zukünftige Generationen einbezieht, um einen adäquaten Schritt zur Eindämmung der Umweltproblematik zu erreichen.[164] Ebenso weisen Reiche und Fülgraf darauf hin, daß ein nicht-anthropozentrisch ausgerichteter Umweltschutz zwar moralisch stark sein kann, jedoch politisch und praktisch nicht durchsetzbar ist. Die Autoren plädieren

"[...] für einen reflektierten, weit definierten, selbstkritischen Antropozentrismus als Begründungszusammenhang einer auf Wirksamkeit angelegten Umweltpolitik."[165]

Dieser Weg scheint auch mir als die einzige realistische Möglichkeit offenzustehen, um den angestrebten Zielen näher zu kommen. Der Erhalt der Existenzgrundlagen unter Berücksichtigung der Verteilungsgerechtigkeit in Bezug auf gegenwärtige und zukünftige Generationen bietet m.E. eine moralische Forderung, bei der auf den "Überbau" von Naturrechten verzichtet werden kann.


156 Birnbacher 1987, S. 19
157 vgl. Birnbacher 1991, S. 281ff
158 vgl. Meyer-Abich 1986, S. 33
159 Hauff (Hg.) 1987, S. 27
160 vgl. Bosselmann 1992, S. 351 ff, Weber 19932, S. 136 ff
161 vgl. Nil 1990, S. 58
162 vgl. Altner 1991, S. 111
163 Ulrich 1989, S. 130
164 vgl. Stitzel 1991, S. 105ff
165 Reiche/Fülgraf 1987, S. 248

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