4.1 Ökologische
Ethik
In der ökologischen Ethik geht es
wie in anderen moralisch relevanten Bereichen darum, Normen aufzustellen,
die hier den verantwortungsvollen Umgang mit der natürlichen Umwelt
betreffen. Diese philosophische Teildisziplin der angewandten Ethik
soll einen Beitrag zur Bewältigung der ökologischen Krise leisten. Ihre
Aufgabe besteht darin, die in der ökologischen Diskussion enthaltenen
Normsetzungen, Werthaltungen und Einstellungen transparent zu machen
und diskursfähig zu gestalten. Dabei kommt es darauf an,
"[....]
Normen, Werte und Leitbilder des menschlichen Umgangs mit der Natur
zu entwickeln und zu begründen."[156]
Innerhalb der ökologischen Ethik werden keine normativen
Setzungen verbindlich vorausgesetzt. Vielmehr soll innerhalb des ethischen
Diskurses ein gesellschaftlicher Wettbewerb von Normen, Werten, Leitbildern
und Zukunftsentwürfen in Gang gesetzt werden. Innerhalb der ethischen
Diskussion haben sich vier Ansätze herausgebildet, die den Anspruch
erheben, eine adäquate-ethische Orientierungshilfe bei ökologischen
Problemlagen liefern zu können.
Das Modell
der anthropozentrischen Umweltethik sieht vor, daß allein dem
Menschen ein intrinsischer Eigenwert zukommt.
Die pathozentrische
Umweltethik gesteht auch empfindungsfähigen Lebewesen einen Eigenwert
zu.
Beim biozentrischen
Ansatz werden Tiere und Pflanzen, unabhängig von ihrer Empfindungsfähigkeit
in den Bewertungsmaßstab einbezogen.
Vertreter
der holistischen Position vertreten die Auffassung, daß auch
der unbelebten Natur Werte zukommen und daher um ihrer selbst willen
zu schützen ist.[157]
So ehrenwert die
Motive der letzten beiden Ansätze sind, umso weniger scheinen sie mir
als praktische Entscheidungshilfe geeignet zu sein. Sofern der Bereich
der Rechte auf Pflanzen und unbelebte Materie ausgedehnt wird, ist es
problematisch, Maßstäbe des Verantwortlichkeitsbereiches zu defininieren.
Folgt man etwa der Maxime "Jeder nimmt auf alles Rücksicht"
die von Meyer-Abich [158]
als einem Vertreter der holistischen Position formuliert wird, bewegt
man sich auf der Ebene einer "idealen" Norm, die jedoch keine
Hilfestellung für die Abwägungsnotwendigkeiten in der Praxis liefert.
Auch im Brundtland-Bericht können
einige Passagen als ein Plädoyer für "Eigenrechte der Natur"
interpretiert werden. Dort wird die These vertreten,
"[...]
daß gegebene einmalige Ökosysteme, darunter auch die ökologischen
Lebenszusammenhänge von sogenannten Naturvölkern, ein eigenes Überlebensrecht
haben sollen."[159]
Weber fordert die
Berücksichtigung von "Eigenrechten für die Natur" als Voraussetzung
einer nachhaltigen Konzeption. Wie er plädiert auch der Rechtswissenschaftler
Bosselmann für einen ökologischen Rechtsstaat bzw. die Schaffung einer
Rechtsgemeinschaft mit der Natur.[160]
Die Autoren erhoffen sich durch
die menschliche "Vormundschaft" gegenüber der Natur eine stärkere
Berücksichtigung von Umweltbelangen. Auch Nil plädiert dafür, daß die
Natur und "Zukünftige" in den demokratischen Entscheidungsprozeß
einzubeziehen sind, da sie zur Zeit über keine Lobby verfügen.[161]
Altner vertritt gar die These, daß sich durch eine entsprechende Rechtsordnung
einen "völlig veränderter Kulturzustand" zugunsten der Natur
ergeben könne.[162]
Das Problem dieser umfassenden Ausweitung
naturrechtlicher Ansprüche liegt meiner Ansicht nach in der Tendenz
zur Überforderung, denn wenn alles schütztenswert ist, gibt es keine
Leitbilder und Eckpfeiler, die Eingriffe in die Natur überhaupt rechtfertigen
können. Auch Ulrich kritisiert, daß "Eigenrechte der Natur"
praktisch nicht durchsetzbar sind und
"[...]
ins Jenseits jeder möglichen modernen Ethik und jeder Chance auf
allgemeine Anerkennung in einer modernen Gesellschaft [...]"[163]
führen. Der Autor weist darauf hin,
daß es bei umweltorientierten Handlungserfordernissen in der modernen
Industriegesellschaft seit langem nicht mehr um den Umgang mit der unberührten
Natur, sondern um das Spannungsfeld zwischen Ökologie und Ökonomie im
Zusammenhang mit knappen und bedrohten Umweltgütern geht. Auch
Stitzel bestreitet, daß die Orientierung an biozentrischen und holistischen
Positionen konsensfähig und praktikabel ist. Er vertritt eine weitreichende
Antropozentrik, die global ausgerichtet ist und zukünftige Generationen
einbezieht, um einen adäquaten Schritt zur Eindämmung der Umweltproblematik
zu erreichen.[164]
Ebenso weisen Reiche und Fülgraf darauf hin, daß ein nicht-anthropozentrisch
ausgerichteter Umweltschutz zwar moralisch stark sein kann, jedoch politisch
und praktisch nicht durchsetzbar ist. Die Autoren plädieren
"[...]
für einen reflektierten, weit definierten, selbstkritischen Antropozentrismus
als Begründungszusammenhang einer auf Wirksamkeit angelegten Umweltpolitik."[165]
Dieser Weg scheint auch mir als
die einzige realistische Möglichkeit offenzustehen, um den angestrebten
Zielen näher zu kommen. Der Erhalt der Existenzgrundlagen unter Berücksichtigung
der Verteilungsgerechtigkeit in Bezug auf gegenwärtige und zukünftige
Generationen bietet m.E. eine moralische Forderung, bei der auf den
"Überbau" von Naturrechten verzichtet werden kann.
156 Birnbacher
1987, S. 19
157 vgl.
Birnbacher 1991, S. 281ff
158 vgl.
Meyer-Abich 1986, S. 33
159 Hauff
(Hg.) 1987, S. 27
160 vgl.
Bosselmann 1992, S. 351 ff, Weber 19932, S. 136 ff
161 vgl.
Nil 1990, S. 58
162 vgl.
Altner 1991, S. 111
163 Ulrich
1989, S. 130
164 vgl.
Stitzel 1991, S. 105ff
165 Reiche/Fülgraf
1987, S. 248