3. Konzeptionen
nachhaltiger Entwicklung
3.1 Die historische Grundlegung innerhalb der Forstwirtschaft
Die Wurzel des Nachhaltigkeitsprinzip
lag zunächst nicht in der Forstwirtschaft, sondern im Jagdwesen. Jäger
und Sammler bemühten sich in der Regel, ihre Lebensgrundlagen über einen
längeren Zeitraum aufrecht zu erhalten, indem ein Grundstock an Wildbeständen
gewahrt wurde.[26]
Als Prinzip der Jäger galt: Die
"[...]
bestmögliche Nutzung des Zuwachses bei voller Erhaltung des Grundbestandes
als Produktionsmittel."[27]
Die Verbreitung der nachhaltigen
Entwicklungsidee ist hingegen in der Tradition der europäischen Wald-
und Forstwirtschaft anzusiedeln. Die Wälder wurden seit je her vom Menschen
als Rohstofflieferat und Schutzterritorium (vor Steinschlag und Lawinen)
genutzt. Durch Bergwerke und frühindustrielle Anlagen wurden die Holzvorräte
seit der beginnenden Industriealisierung ausbeuterisch genutzt; die
Folge des daraus resultierenden Holzmangels führte zu Erosions- und
Überschwemmungsproblemen. Kasthofer hielt daher eine nachhaltige Nutzung
des Waldes nur dann für möglich,
"[...]
wenn nicht mehr Holz gefällt wird, als die Natur jährlich darin
erzeugt, und auch nicht weniger."[28]
Das Ziel bestand demzufolge einfach
darin, nicht mehr zu ernten, als nachwächst.
Am
Ende des Mittelalters hatte die Holzverarbeitung, Metallverhüttung und
Salzgewinnung dazu geführt, daß in weiten Teilen Deutschland keine Waldbestände
mehr vorhanden waren. Durch den akuten Holznotstand des 16. Jahrhunderts
wurden Verordnungen geschaffen, die den Nutznießern der Baumbestände
die Pflicht auferlegten, nach Abholzung eines Baumes, neue Bäume zu
pflanzen.[29]
Bereits
1713 verlangte Carlowitz, daß die Nutzung eines Waldes nur dann zulässig
ist, wenn seine Produktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist. Hartwig
stellte 1795 die Forderung auf, daß Wälder nur soweit genutzt werden
dürfen, wenn den Nachkommen die Option offensteht, einen ebenso großen
Nutzen aus dem Wald ziehen zu können, wie die bereits vorhandenen Generationen.
Dieses Postulat kann als "Generationenvertrag" bezeichnet
werden, der zur grundlegenden Maxime des Forstwesens avancierte.[30]
Mai definiert Nachhaltigkeit in diesem Verständnis als einen
"[...]
Begriff aus der Land- und Forstwirtschaft, der eine Wirtschaftsweise
bezeichnet, die sicherstellt, daß die Produktionsleistung des Bodens
für kommende Generationen erhalten bleibt."[31]
Um die Wende vom
18. zum 19. Jahrhundert setzte sich das Nachhaltigkeitsprinzip schließlich
innerhalb der Forstordnung durch und wurde als Grundgesetz einer geordneten
Waldwirtschaft von Deutschland aus in alle Teile der Welt exportiert.[32]
Ökonomisch
formuliert stellt der Wald Kapital dar, das durch seinen laufenden Zuwachs
Zinsen abwirft. Die Befolgung des Nachhaltigkeitsprinzips legt nahe,
nur von diesen Zinsen zu leben, um den Kapitalbestand zu wahren, damit
gleichbleibende Erträge erwirtschaftet werden können.[33]
Im
modernen Verständnis der Forstwirtschaft hat sich die Auffassung durchgesetzt,
das auch die über die als Holzlieferanten hinausgehenden Funktionen
eines Waldes als multifunktionales Naturgut erhalten werden sollen.[34]
Innerhalb der aktuellen Diskussion beinhaltet die Definition der Nachhaltigkeit
eine Bestands- und eine Flußkomponente. Die "dauerhafte Erhaltung
der Waldfläche" (Bestandsgröße) stellt eine wesentliche Bedingung
für die "Fortdauer des Walddienstes (Flußgröße)" dar. Darüber
hinaus rücken "immaterielle Waldleistungen" in Form von Schutzdiensten
(Schutz vor Steinschlag, Lawinen und Überschwemmungen) stärker in das
Blickfeld. Es geht heute um die
"[...]
notwendige Erhaltung und Gesunderhaltung der Biosysteme als Voraussetzung
für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Naturgüter."[35]
Neben dem reinen
Holzertrag bietet der Wald eine "Wohlfahrtswirkung", die positive
Auswirkungen auf das Klima, den Wasserhaushalt von Ländern und Kontinenten,
der Reinerhaltung der Luft und als Lebensraum für Pflanzen und Tieren
besitzt, während die "Sozialfunktion" des Waldes auch die
Erholungsoption für den Menschen einschließt.[36]
26 vgl. Henning
1991, S. 11
27 vgl. ebd.,
S. 28
28 Kasthofer
1818, S. 71
29 vgl.
Bosselmann 1992, S. 1012, S. 18
30 vgl.
Mai 1993, S. 98
31 Walletscheck/Graw
19902, S. 177
32 vgl. F.
Vorholz 1994, S. 16
33 vgl.
Henning 1991, S. 18
34 vgl.
Dürr 1992, S. 61, Minsch 1993, S. 11f
35 vgl.
Henning 1991, S. 40
36 vgl.
ebd., S. 19