3. Konzeptionen nachhaltiger Entwicklung


3.1 Die historische Grundlegung innerhalb der Forstwirtschaft

Die Wurzel des Nachhaltigkeitsprinzip lag zunächst nicht in der Forstwirtschaft, sondern im Jagdwesen. Jäger und Sammler bemühten sich in der Regel, ihre Lebensgrundlagen über einen längeren Zeitraum aufrecht zu erhalten, indem ein Grundstock an Wildbeständen gewahrt wurde.[26] Als Prinzip der Jäger galt: Die

"[...] bestmögliche Nutzung des Zuwachses bei voller Erhaltung des Grundbestandes als Produktionsmittel."[27]

Die Verbreitung der nachhaltigen Entwicklungsidee ist hingegen in der Tradition der europäischen Wald- und Forstwirtschaft anzusiedeln. Die Wälder wurden seit je her vom Menschen als Rohstofflieferat und Schutzterritorium (vor Steinschlag und Lawinen) genutzt. Durch Bergwerke und frühindustrielle Anlagen wurden die Holzvorräte seit der beginnenden Industriealisierung ausbeuterisch genutzt; die Folge des daraus resultierenden Holzmangels führte zu Erosions- und Überschwemmungsproblemen. Kasthofer hielt daher eine nachhaltige Nutzung des Waldes nur dann für möglich,

"[...] wenn nicht mehr Holz gefällt wird, als die Natur jährlich darin erzeugt, und auch nicht weniger."[28]

Das Ziel bestand demzufolge einfach darin, nicht mehr zu ernten, als nachwächst.

Am Ende des Mittelalters hatte die Holzverarbeitung, Metallverhüttung und Salzgewinnung dazu geführt, daß in weiten Teilen Deutschland keine Waldbestände mehr vorhanden waren. Durch den akuten Holznotstand des 16. Jahrhunderts wurden Verordnungen geschaffen, die den Nutznießern der Baumbestände die Pflicht auferlegten, nach Abholzung eines Baumes, neue Bäume zu pflanzen.[29]
      Bereits 1713 verlangte Carlowitz, daß die Nutzung eines Waldes nur dann zulässig ist, wenn seine Produktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist. Hartwig stellte 1795 die Forderung auf, daß Wälder nur soweit genutzt werden dürfen, wenn den Nachkommen die Option offensteht, einen ebenso großen Nutzen aus dem Wald ziehen zu können, wie die bereits vorhandenen Generationen. Dieses Postulat kann als "Generationenvertrag" bezeichnet werden, der zur grundlegenden Maxime des Forstwesens avancierte.[30] Mai definiert Nachhaltigkeit in diesem Verständnis als einen

"[...] Begriff aus der Land- und Forstwirtschaft, der eine Wirtschaftsweise bezeichnet, die sicherstellt, daß die Produktionsleistung des Bodens für kommende Generationen erhalten bleibt."[31]

Um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert setzte sich das Nachhaltigkeitsprinzip schließlich innerhalb der Forstordnung durch und wurde als Grundgesetz einer geordneten Waldwirtschaft von Deutschland aus in alle Teile der Welt exportiert.[32]
      Ökonomisch formuliert stellt der Wald Kapital dar, das durch seinen laufenden Zuwachs Zinsen abwirft. Die Befolgung des Nachhaltigkeitsprinzips legt nahe, nur von diesen Zinsen zu leben, um den Kapitalbestand zu wahren, damit gleichbleibende Erträge erwirtschaftet werden können.[33]
      Im modernen Verständnis der Forstwirtschaft hat sich die Auffassung durchgesetzt, das auch die über die als Holzlieferanten hinausgehenden Funktionen eines Waldes als multifunktionales Naturgut erhalten werden sollen.[34] Innerhalb der aktuellen Diskussion beinhaltet die Definition der Nachhaltigkeit eine Bestands- und eine Flußkomponente. Die "dauerhafte Erhaltung der Waldfläche" (Bestandsgröße) stellt eine wesentliche Bedingung für die "Fortdauer des Walddienstes (Flußgröße)" dar. Darüber hinaus rücken "immaterielle Waldleistungen" in Form von Schutzdiensten (Schutz vor Steinschlag, Lawinen und Überschwemmungen) stärker in das Blickfeld. Es geht heute um die

"[...] notwendige Erhaltung und Gesunderhaltung der Biosysteme als Voraussetzung für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Naturgüter."[35]

Neben dem reinen Holzertrag bietet der Wald eine "Wohlfahrtswirkung", die positive Auswirkungen auf das Klima, den Wasserhaushalt von Ländern und Kontinenten, der Reinerhaltung der Luft und als Lebensraum für Pflanzen und Tieren besitzt, während die "Sozialfunktion" des Waldes auch die Erholungsoption für den Menschen einschließt.[36]


26 vgl. Henning 1991, S. 11
27 vgl. ebd., S. 28
28 Kasthofer 1818, S. 71
29 vgl. Bosselmann 1992, S. 1012, S. 18
30 vgl. Mai 1993, S. 98
31 Walletscheck/Graw 19902, S. 177
32 vgl. F. Vorholz 1994, S. 16
33 vgl. Henning 1991, S. 18
34 vgl. Dürr 1992, S. 61, Minsch 1993, S. 11f
35 vgl. Henning 1991, S. 40
36 vgl. ebd., S. 19

Prometheus Online

zurück
Inhalt

weiter

zurück   Inhalt   weiter

 
© Prometheus Online 2000